Was ist eine Körperspende?
ine Körperspende ist die bewusste Entscheidung eines Menschen, seinen Körper nach dem Tod für die medizinische Ausbildung und Forschung zur Verfügung zu stellen.
Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um eine Ausübung des sogenannten postmortalen Persönlichkeitsrechts, das durch das Grundgesetz geschützt ist. In Deutschland ist eine Körperspende an klare gesetzliche und organisatorische Vorgaben gebunden:
Persönliche Erklärung: Eine Körperspende muss zu Lebzeiten persönlich und freiwillig in einer schriftlichen Verfügung (ähnlich einem Vermächtnis) festgelegt werden. Ein bloßer Hinweis im Testament reicht nicht aus.
Vertragliche Bindung: Die Vereinbarung wird direkt mit einem Institut oder ein Universität abgeschlossen. Da es keine zentrale staatliche Stelle gibt, erfolgt die Anmeldung regional.
Bestattungsrecht: Nach Abschluss der wissenschaftlichen Untersuchungen sorgt das Institut in der Regel für die Einäscherung und die Beisetzung (oft in einem Gemeinschaftsgrabfeld). Die gesetzliche Bestattungspflicht der Angehörigen wird für diesen Zeitraum ausgesetzt, tritt aber wieder in Kraft, sollte das Institut die Spende ablehnen (z. B. bei schweren Infektionen oder nach Unfällen).
Vorrang der Organspende: Gesetzlich hat die lebensrettende Organspende in Deutschland immer Vorrang. Falls Organe entnommen wurden, entscheidet das anatomische Institut im Einzelfall, ob der Körper danach noch für die Forschung angenommen werden kann.
Widerrufsrecht: Die Entscheidung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Wer kann Körperspender werden?
Grundsätzlich kann in Deutschland jede volljährige und geschäftsfähige Person Körperspender werden. Die Entscheidung beruht auf dem grundgesetzlich geschützten Selbstbestimmungsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), das über den Tod hinaus wirkt.
Im Gegensatz zur Organspende, bei der unter Umständen auch Angehörige einer Entnahme zustimmen können, ist für eine Körperspende die persönliche und schriftliche Willenserklärung des Spenders zu Lebzeiten zwingend erforderlich.
Es gibt jedoch medizinische und formale Ausschlusskriterien, die eine Annahme des Körpers im Sterbefall verhindern können:
Infektionskrankheiten: Schwere Infektionen (z. B. HIV, Hepatitis, Tuberkulose oder Prionenerkrankungen), die ein Gesundheitsrisiko für die Studierenden und Dozenten darstellen könnten.
Zustand des Körpers: Schwere Traumata durch Unfälle, großflächige Operationen kurz vor dem Tod oder eine fortgeschrittene Verwesung, wenn der Todeszeitpunkt zu lange zurückliegt.
Logistische Gründe: Wenn die Kapazitäten des gewählten anatomischen Instituts erschöpft sind oder der Tod an einem Ort eintritt, der außerhalb des Einzugsbereichs des Instituts liegt (z. B. im Ausland).
Rechtliche Vorbehalte: Bei ungeklärten Todesursachen, die eine Obduktion durch die Staatsanwaltschaft erfordern, kann die Körperspende meist nicht mehr realisiert werden.
Welche Kosten entstehen?
Die Kosten einer Körperspende in Deutschland sind nicht einheitlich geregelt und hängen stark vom jeweiligen Institut ab. Grundsätzlich gilt: Eine Körperspende erfolgt aus idealistischen Motiven; man kann seinen Körper also nicht „verkaufen“ oder eine finanzielle Entschädigung erhalten.
Bei Medidono entstehen für den Körperspender oder die Angehörigen keinerlei Kosten. Alle Kosten für Überführung, Einäscherung/Beerdigung usw. werden komplett von Medidono getragen.
Viele Institute verlangen mittlerweile die Zahlung eines Unkostenbeitrags (meist zwischen 1.100 € und 1.500 €), um die Bestattungskosten zu decken.
Wie werde ich Körperspender?
Um Körperspender zu werden, ist in Deutschland ein formaler Prozess notwendig, da eine einfache Erwähnung im Testament oder eine mündliche Absprache rechtlich nicht bindend ist.
Das Verfahren folgt in der Regel diesen Schritten:
Informationsbeschaffung: Nehmen Sie Kontakt zu uns auf um alle Fragen vorab zu klären.
Schriftliche Willenserklärung: Der wichtigste Schritt ist der Abschluss einer sogenannten Körperspendeerklärung (auch testamentarische Verschreibung genannt). Das Formular hierfür stellen wir Ihnen zur Verfügung. Darin erklären Sie persönlich und handschriftlich unterschrieben Ihren Willen, den Leichnam nach dem Tod der Wissenschaft zu überlassen.
Finanzielle Regelung: Bei Medidono werden alle Kosten übernommen.
Erhalt des Spenderausweises: Sobald die Formalitäten erledigt sind, stellt das Institut einen Körperspendeausweis aus. Diesen sollte man stets bei sich tragen (z. B. im Portemonnaie), damit im Todesfall Rettungskräfte oder Ärzte sofort informiert sind.
Information des Umfelds: Es ist dringend ratsam, Angehörige, den Hausarzt oder das Pflegeheim über die Entscheidung zu informieren. Im Sterbefall müssen diese das Institut unverzüglich benachrichtigen, da die Überführung innerhalb einer kurzen Frist erfolgen muss.